Am 13. Dezember 2023 hat die Bundesregierung die Streichung der Agrardieselentlastung und die Erhebung von Kfz-Steuern auf landwirtschaftliche Fahrzeuge angekündigt – eine massive Steuererhöhung für die landwirtschaftlichen Betriebe in Deutschland.
BEIDE Vorschläge lehnen wir zu 100% ab!
Allerdings bestehen darüber hinaus auch folgende Forderungen, um den Fortbestand der deutschen Landwirtschaft zu sichern:
1.) Die in Artikel 148, VO 1308/2013 GMO geschaffene Möglichkeit, den Vertragspartnern des Primär- und Sekundärsektors eine verbindliche Vorgabe zum Abschluss von Verträgen vor der Ablieferung von Rohmilch und Fleisch, unabhängig von den Unternehmensformen, vorzugeben, muss nun zügig in nationales Recht umgesetzt werden.
2.) Grundsätzlich muss gewährleistet werden, dass alle importierten Waren zu hiesig vergleichbaren Sozial-, Umwelt- und Tierschutzkriterien produziert wurden
3.) Alle landwirtschaftliche Produkte – auch in verarbeiteten Lebensmitteln und Restaurants, – müssen eine verbindliche klare Herkunftslandkennzeichnung erhalten, damit der Verbraucher leicht erkennen kann, woher diese kommen.
4.) Das Agrarorganisationen- und Lieferkettengesetz wurde am 6. Mai 2021 verabschiedet, als nationale Umsetzung der europäischen Richtlinie zu unfairen Handelspraktiken. Auf dieser Basis lautet die Forderung: Verbot des Einkaufs unter Produktionskosten entlang der gesamten Wertschöpfungskette, Verbot aller unlauteren Handelspraktiken
5.) Keine weiteren Steuererhöhungen oder Auflagen, die sogar inneneuropäisch zu Wettbewerbsnachteilen führen.
Die Forderungen nach einem für den ländlichen Raum verträglichen Wolfsmanagements und einem Bürokratieabbau, der seinen Namen auch verdient, halten wir ebenfalls weiter aufrecht. Um beim Bürokratieabbau ein Zeichen des guten Willens zu setzen, benötigt es einer Auflistung aller aktuell gültigen Verordnungen und Auflagen, die ordnungsrechtliche Relevanz haben und in Ergänzung dazu jene, die in Verbindung mit Förderungen stehen.